Inhalt der Abmahnung 


In der Regel enthält eine Abmahnung drei wesentliche Punkte: 

  • Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen
  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
  • Zahlung von Aufwendungs- und Schadensersatz 

 

Unterlassungsaufforderung


Ist das dem vermeintlichen Rechtsverletzer vorgeworfenen Verhalten tatsächlich unrechtmäßig, ist dies unverzüglich zu unterlassen. 

 

Strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung 


Regelmäßig liegt einer Abmahnung eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bei. Diese sollte nicht ohne weiteres und ungeprüft abgebeben werden, da sich daraus unter Umständen erhebliche Folgeansprüche des Abmahnenden ergeben können, die unter Umständen jahrzehntelang Bestand haben können. 

 

Aufwendungsersatz – Schadensersatz 


Zuletzt werden Geldzahlungen in Form von Aufwendungsersatz (Kosten des gegnerischen Rechtsanwalts) und ggf. Schadensersatz (z.B. Lizenzschaden) gefordert. Hier empfiehlt es sich dringend, die Höhe der geforderten Kosten überprüfen zu lassen, da nicht selten mehr gefordert wird als rechtlich zulässig.