Urheberrechtlicher Schutz von Software

 

Sie haben Software ohne Berechtigung genutzt? 


Softwareentwicklungen sind grundsätzlich durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Nutzungen von Software ohne Zustimmung der Rechteinhaber sind somit unzulässig und können dazu führen, dass der unberechtigte Nutzer in Anspruch genommen wird. 


Das geschieht in aller Regel durch: 


 

Wird auf die Abmahnung nicht reagiert, können gerichtliche Schritte in Form einer einstweiligen Verfügung und Klage folgen. 


In allen Fällen ist eine rechtsanwaltliche Beratung angebracht. Vor allem die stets geforderte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sollte nicht ohne rechtliche Überprüfung abgegeben werden. Zudem kann sich auch eine Überprüfung der geforderten Kostenübernahme lohnen. 

 

Hier helfen wir mit langjähriger Erfahrung schnell, pragmatisch und effizient und beraten zur zukünftigen Vermeidung solcher Auseinandersetzungen. 

 

Die Rechte an Ihrer Software werden verletzt?


Sie sind Urheber oder Inhaber von Nutzungsrechten und haben festgestellt, dass die Software, an der Sie Rechte halten, ohne Berechtigung von Dritten genutzt wird? Wir setzten Ihre Rechte nach Ihren Vorgaben und unseren Empfehlungen zügig und effektiv durch, um zukünftig solche Rechtsverletzungen zu vermeiden.