"Das Internet? Gibt's den Blödsinn immer noch?"
- Homer Simpson
Software • Internet • Foto • Wettbewerb
Rechtsanwalt Tom Westermann berät und vertritt außergerichtlich und gerichtlich seit über zehn Jahren schwerpunktmäßig im
- Urheber- und Medienrecht
- Softwarerecht
- IT-Recht& Internetrecht
- eSport und Recht
- Foto- und Bildrecht
- Wettbewerbsrecht
- Markenrecht
- Prozessrecht
Zu seinen Mandaten gehören neben Unternehmern und ihren Unternehmen aus der Software-, IT- und Kreativ-Branche auch Startups und Solo-Schaffende.
Nach seinem Studium in Freiburg i.Br. arbeitete Tom zunächst einige Jahre in mittelständischen Kanzleien. Im Jahr 2018 folgte dann die Gründung der Kanzlei Westermann & Scholl Rechtsanwälte mit Sitz in Hamburg und Berlin.
Tom ist Mitglied in der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR).