"Das Internet? Gibt's den Blödsinn immer noch?"
- Homer Simpson
Software • Internet • Foto • Wettbewerb
Rechtsanwalt Tom Westermann berät und vertritt außergerichtlich und gerichtlich seit über zehn Jahren schwerpunktmäßig im
- Urheber- und Medienrecht
- Softwarerecht
- IT-Recht& Internetrecht
- eSport und Recht
- Foto- und Bildrecht
- Wettbewerbsrecht
- Markenrecht
- Prozessrecht
Zu seinen Mandaten gehören neben Unternehmern und Firmen aus der Software-, IT- und Kreativ-Branche auch Startups und Solo-Schaffende.
Nach seinem Studium in Freiburg i.Br. arbeitete Tom zunächst einige Jahre in mittelständischen Kanzleien. In dieser Zeit spezialisierte er sich auf das Urheberrecht und Recht in der Kreativwirtschaft.
Im Jahr 2018 folgte dann die Gründung der Kanzlei Westermann & Scholl Rechtsanwälte mit Sitz in Hamburg und später auch Berlin.
Tom ist Mitglied in der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR) und Hamburg Music Business e.V.