Klage (Hauptsacheverfahren)
Gegenüber dem Eilverfahren spricht man beim Klageverfahren auch vom sogenannten Hauptsacheverfahren. Der Rechteinhaber kann gegen den Verletzer entweder sofort oder u.U. auch nach Abschluss des Eilverfahrens mit einer Klage vorgehen.
Der Nachteil eines Klagverfahrens gegenüber dem Eilverfahrens besteht vor allem darin, dass sich dieses unter Umständen über Jahre hinzieht. Bereits vor der Entscheidung in der ersten Instanz entsteht regelmäßig über mehrere Wochen erheblicher Schriftverkehr. Daneben ist das Klageverfahren kostenintensiver als das Eilverfahren.
Anders als im Eilverfahren steht den Parteien hier allerdings der gesamte Instanzenzug zur Verfügung:
- 1. Instanz – Klage (Amtsgericht oder Landgericht)
- 2. Instanz – Berufung (Landgericht oder Oberlandesgericht)
- 3. Instanz – Revision (Bundesgerichtshof)