Anwalt für Fotorecht und Bildrecht

Mit Kanzleisitz in Hamburg und Berlin vertreten wir Fotografen, Agenturen und Bildnutzer.

Selbstverständlich beraten und vertreten wir auch, wenn man Ihnen eine Verletzung von Leistungsschutzrechten oder Urheberrechten vorwirft. Auch in diesen Fällen können Sie sich eine kostenlose Ersteinschätzung bei uns geben lassen.

Urheberrecht

Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht


Kernthemen unsere Beratung und Vertretung sind beispielsweise:



Außerdem bilden typische Verträge aus dem Bereich der Fotografie und Bildkunst einen Schwerpunkt. Hierzu zählen beispielsweise:




Bildrechte bzw. Rechte an der Fotografie sind über das Urheberrecht und das sogenannte Leistungsschutzrecht geschützt. Darüber hinaus haben abgebildete Personen ein Recht am eigenen Bild. Auch Gebäude können nicht immer einfach so abgebildet werden.

 Bei einer möglichen Verletzung von Bildrechten oder Fotorechten geben wir immer eine kostenlose Ersteinschätzung ab.