Model Release Vertrag


Dieser Vertrag regelt die Beziehung zwischen dem Fotografen und dem Model eines Fotoshootings. Hier geht es auf der Seite des Fotografen um das Urheberrecht und auf der Seite des Models um das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Außerdem sollten Zeit, Dauer und weitere Rahmenbedingungen des Shootings vereinbart werden.

Soweit eine gewerbliche Nutzung der Bilder beabsichtigt ist, wird in aller Regel eine Vergütung für das Model vereinbart. 

 

Üblicherweise vereinbart man dann weiter, dass die Bildrechte vom Model ohne jegliche Beschränkung auf den Fotografen bzw. die Agentur übertragen werden. Es können natürlich auch Beschränkungen in den Vertrag aufgenommen werden.

Diese sehen dann etwa eine zeitliche (Nutzungsdauer), räumliche (nur bestimmte Länder) oder auch sachliche (nur für einen bestimmten Zweck wie Werbung oder Ausstellung) Einschränkung vor.

 

Folgende Punkte gehören in einen „Model Release“ Vertrag :


  • Die Vertragsparteien müssen genau bezeichnet werden
  • Die Art der Fotografie (das „Genre“) sollte bezeichnet werden (z.B. Portrait)
  • Der Umfang der Nutzung durch den Fotografen (s.o.)
  • Hat der Fotograf ein Exklusivrecht zur Nutzung?
  • Die Vergütung des Models   
  • Das Nutzungsrecht der Fotos durch das Model