Musikrecht
Wir beraten und vertreten Künstler, Produzenten, Manager & Unternehmer der Musikbranche. Seit über 10 Jahren setzen wir mit großem Engagement die Rechte unserer Mandanten im Musikbereich durch und begleiten deren Projekte mit Beratung.
Als Rechtsanwalt und Fachanwalt ist Philipp Vitus Scholl Ansprechpartner für Fragen und Lösungen rund um das Musikrecht.
Zu seinen Mandanten gehören zum Beispiel:
- Tangerine Dream
- Salut Salon
- Uriah Heep
- Siren Artist Management aus Los Angeles (Elegant Weapons, Diamond Head).
- Verschiedene Hip Hop Künstler der Universal Music Group und Sony Music
- Der Rockmusiker Ricky Warwick (Thin Lizzy, New Model Army)
Anwalt für Musikrecht in Hamburg & Berlin
Zu unseren Leistungen gehören zum Beispiel:
- Verträge zwischen Künstler und Label oder Verlag
- Beratung und Vertretung von Künstlern, Produzenten, Managern in urheberrechtlichen und markenrechtlichen Fragen
- Beratung für alle Geschäftsbereiche von Label, Verlag, Produzent und Manager
- GEMA & GVL (sowohl für Urheber/Verlage/Labels als auch für Veranstalter und Werknutzer jeder Art)
- Verträge, Beratung für Musikproduzenten und Studios
Wir sind in Hamburg ansässig und haben eine offizielle Zweitniederlassung in Berlin. Wir beraten und vertreten aber natürlich bundesweit. Viele unserer Mandanten kommen auch aus UK und den USA.
Fachanwalt für Urheberrecht
Wir arbeiten dafür, die Rechte von Künstlern zu schützen und Unternehmern zum Erfolg zu verhelfen.
Seit Jahren führen wir genauso außergerichtliche wie gerichtliche Verfahren gegen die GEMA, ICE und die GVL. Genauso gegen die verschiedensten Internetplattformen. Hierzu gehören natürlich auch YouTube, Amazon, Bandcamp und Spotify.
Hierbei geht es uns darum Lösungen zu entwickeln und optimale Ergebnisse zu erzielen.
Musikrecht hat viel mit Verträgen und internationalen Beziehungen zu tun. Wir gestalten und prüfen mit viel Erfahrung jede Art von typischem Musikvertrag. Zum Beispiel:
- Lizenzverträge
- Verlagsverträge & Autorenverträge
- Jede Art von "Heads of Agreement"
- Managementvertrag
- Bookingvertrag und Agenturvertrag
- Gastspielvertrag
- Studiovertrag / Recordingvertrag
- Produzentenvertrag
Anwalt für Bootleg, Fake-Merch etc.
In unserer anwaltlichen Tätigkeit kümmern wir uns im Bereich Musikrecht darum, dass die Rechte unserer Mandanten nicht ohne Lizenz genutzt werden.
Wir sind ständig damit beschäftigt für unsere Mandanten den internationalen Markt zu beobachten und bei Verletzungen der Rechte unserer Mandanten sofort tätig zu werden.
Wir nutzen zu diesem Zweck unser internationales Netzwerk.
Anwalt für GEMA & GVL
Die deutschen Verwertungsgesellschaften die im Musikbereich eine Rolle spielen sind die GEMA und die GVL. Für unsere internationalen Mandanten halten wir jedoch auch Kontakt mit AKM, SUISSA sowie ASCAP, SESAC, BMI, IMRO, PRS for MUSIC, SACEM und weiteren Gesellschaften.