Musikrecht

Musikrecht & Veranstaltungsrecht


Wir beraten und vertreten Newcomer genauso wie etablierte Künstler, Produzenten, Manager & Unternehmer der Musikbranche.


Als Rechtsanwalt und Fachanwalt ist Philipp Vitus Scholl Ansprechpartner für Fragen und Lösungen rund um das Musikrecht.


Zu seinen Mandanten gehören zum Beispiel:


  • Die Electronica Legende Tangerine Dream.
  • Siren Artist Management Los Angeles (Uriah Heep, Europe u.a.). 
  • Verschiedene Hip Hop Künstler der Universal Music Group und Sony Music  
  • Der Rockmusiker Ricky Warwick (Thin Lizzy, Black Star Riders).
Musikbusiness Anwalt

Anwalt für Musikrecht in Hamburg & Berlin

Zu unseren Leistungen gehören zum Beispiel:


  • Verträge zwischen Künstler und Label oder Verlag
  • Beratung und Vertretung von Künstlern, Produzenten, Managern etc.
  • Beratung für alle Geschäftsbereiche von Label, Verlag, Produzent und Manager
  • Urheberrecht & Leistungsschutzrecht 
  • GEMA & GVL (sowohl für Urheber/Verlage/Labels als auch für Veranstalter und Werknutzer jeder Art)
  • Verträge, Beratung und Vertretung für die Veranstaltungsbranche
  • Verträge, Beratung für Musikproduzenten und Studios



Wir sind in Hamburg und Berlin ansässig, beraten und vertreten aber natürlich bundesweit und darüber hinaus.

Fachanwalt für Urheberrecht 


Wir arbeiten dafür, die Rechte von Künstlern zu schützen und Unternehmern zum Erfolg zu verhelfen.

Seit Jahren führen wir genauso außergerichtliche wie gerichtliche Verfahren gegen die GEMA, ICE und die GVL. Genauso gegen die verschiedensten Internetplattformen. Hierzu gehören natürlich auch YouTube, Amazon, Bandcamp und Spotify.

Hierbei geht es uns darum Lösungen zu entwickeln und optimale Ergebnisse zu erzielen.

Musikrecht hat viel mit Verträgen und internationalen Beziehungen zu tun. Wir gestalten und prüfen mit viel Erfahrung jede Art von typischem Musikvertrag. Zum Beispiel:


  • Bandübernahmevertrag
  • Künstlervertrag
  • Verlagsvertrag, Autorenvertrag, Autorenexklusivvertrag
  • Jede Art von "Heads of Agreement"
  • Managementvertrag
  • Bookingvertrag und Agenturvertrag
  • Gastspielvertrag
  • Studiovertrag / Recordingvertrag
  • Produzentenvertrag

Anwalt für Bootleg, Fake-Merch etc.

In unserer anwaltlichen Tätigkeit kümmern wir uns im Bereich Musikrecht darum, dass die Rechte unserer Mandanten nicht ohne Lizenz genutzt werden.

Wir sind ständig damit beschäftigt den internationalen Markt zu beobachten und bei Verletzungen der Rechte unserer Mandanten sofort tätig zu werden.

Anwalt für GEMA & GVL

Die deutschen Verwertungsgesellschaften die im Musikbereich eine Rolle spielen sind die GEMA und die GVL. Für unsere internationalen Mandanten halten wir jedoch auch Kontakt mit AKM, SUISSA sowie ASCAP, SESAC, BMI, IMRO, PRS for MUSIC, SACEM und weiteren Gesellschaften.