Der Gastspielvertrag / Konzertvertrag
Grundlagen zum Vertrag zwischen Veranstalter und Künstler
Sobald für musikalische Auftritte Gagen gezahlt werden, sollte man mit dem Veranstalter ein paar Dinge schriftlich klären.
Das kann zunächst per E-Mail geschehen. Bei größeren Veranstaltungen bzw. Engagements werden in aller Regel ein Gastspielvertrag bzw. ein Konzertvertrag zwischen Künstler(n) und Veranstalter geschlossen.
Pflichten des Künstlers
Egal ob E-Mailabsprache oder schriftlicher Vertrag, einige Punkte sollten immer geregelt sein:
Die Pflichten des Künstlers:
- wo und wann ist der Auftritt
- wann ist Soundcheck
- wie lange wird gespielt / wie viele Sets
- wie viele Musiker
- Repertoire (kannst Du auswählen was gespielt wird oder gibt es Vorgaben des Veranstalters)
- was müsst ihr/ musst Du mitbringen
Pflichten des Veranstalter
Die Pflichten des Veranstalters:
- wie viel wird gezahlt
- was ist an Equipment / PA vorhanden (mach Dir einen übersichtlichen „Technical Rider“)
- Welche Art von Verpflegung und Getränken stellt der Veranstalter zur Verfügung?
Was gehört noch in einen Gastspielvertrag bzw. Konzertvertrag?
Weitere wichtige Punkte:
- „Gästeliste“. Wie viele Personen dürfen per Gästeliste umsonst rein?
- „Mehrbezahlung bei Überlänge“. Falls länger gespielt werden soll, weil z.B. die Stimmung noch am kochen ist. Wie viel wird dann gezahlt? Das ist ein Punkt bei dem viele Veranstalter gern rumtricksen.
- „Werbung und PR“. Kümmert sich der Veranstalter um Werbemaßnahmen? Welche Materialien stellt der Künstler hierfür zur Verfügung
Tipps zum Umgang mit Veranstaltern
Vereinbarungen und Absprachen mit Veranstaltern sollten, soweit irgendwie möglich, unbedingt schriftlich fixiert werden.
Wenn Du mit Veranstaltern telefonierst, lass Dir immer eine E-Mailadresse geben und schreibe dann zumindest eine „Bestätigungsemail“ mit allen wichtigen Fakten. Frage nach ob die Punkte so in Ordnung sind, so dass Du eine Antwort auf Deine Nachricht erhältst.
Diesen Mailverlauf dann unbedingt aufbewahren. Du kannst Ihn auch ausdrucken und zum Auftritt mitnehmen. Das mag vielleicht etwas nach Klugscheißerei klingen hat sich aber vielfach bewährt.
Die Ausrede des Veranstalters: „Das habt ihr ja nicht mit mir, sondern meinem Assistenten (Mitarbeiter,...) abgemacht“, zieht natürlich nicht. Diese Erklärungen seines Vertreters muss er sich zurechnen lassen, dass bedeutet sie wirken so als ob er sie selber abgegeben hätte.
Das Beste ist natürlich einen schriftlichen Vertrag zu schließen. Viele Veranstalter haben hierzu vorgefertigte (Formular-) Verträge.