Einstweilige Verfügung


Da im Falle von anhaltenden Rechtsverletzungen beim Rechteinhaber unter Umständen erhebliche Schäden drohen, kann dieser in einem Eilverfahren in sehr kurzer Zeit eine vorläufige Gerichtsentscheidung in Form einer einstweiligen Verfügung gegen den Verletzer seiner Rechte erwirken.

Das Verfahren kann auch in einer endgültigen Entscheidung münden, sofern der Gegner dies anerkennt. Tut er das nicht, steht dem Gegner der Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung zu. Dieser folgt in aller Regel eine mündliche Verhandlung, nach welcher die Verfügung vom Gericht entweder bestätigt oder aufgehoben wird.

Die Vor- und Nachteile eines solchen Eilverfahrens können wie folgt zusammengefasst werden:

 

Vorteile 

  • sehr schnelle Entscheidung
  • regelmäßig ohne Anhörung des Gegners
  • geringere Verfahrenskosten als bei einer Klage

 

Nachteile

  • nur zwei Instanzen
  • ggf. nur vorläufige Entscheidung
  • u.U. Schadensersatzpflicht, sollte die einstweilige Verfügung wieder aufgehoben werden