Anwalt für Softwarerecht


Wir bieten als im Urheber- und Vertragsrecht spezialisierte Kanzlei hochqualifizierte Rechtsberatung zu sämtlichen sich im Zusammenhang mit Software stellenden Rechtsfragen.

Zu unseren Mandanten zählen IT- und Softwareunternehmen genauso wie Softwareentwickler und Nutzer von Software.  


Im Softwarerecht ist Tom Westermann Ihr Ansprechpartner.

Zu unseren Leistungen gehört insbesondere die Beratung zu

 

 

  • Vertragsrecht / Lizenzrecht 
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 
  • Urheberrecht
  • Open-Source-Software 
  • Marken- und Kennzeichenrecht 


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1. SOFTWAREVERTRÄGE 

Der rechtssichere Umgang mit Software wird vor allem durch den Softwarevertrag gewährleistet. Hier gilt es nicht nur, die Standartklausen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung wirksam in Ihren Vertrag einzubeziehen, sondern auch  und vor allem, Ihren individuellen Bedürfnisse Rechnung zu tragen.

Wir beraten Sie bei der Erstellung und Prüfung insbesondere zu den folgenden Vertragstypen:
 

  • Überlassungsvertrag
  • Lizenzvertrag
  • Wartungsvertrag
  • Nutzungsvertrag
  • Endbenutzerlizenzvertrag
  • Pflegevertrag
  • Vertriebsvertrag
  • Distributorenvertrag
  • verbundener Hardware- und Software-Vertrag
  • Kaufvertrag
  • Leasingvertrag
  • Schulungsvertrag
  • Entwicklungsvertrag

 

 

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2. IT- UND SOFTWAREUNTERNEHMEN SOWIE SOFTWARENTWICKLER

Sie oder Ihr Unternehmen entwickelt Software (egal ob Computerprogramm oder App), dann tauchen rechtlich oft folgende Fragestellungen auf: 

 

  • Kann ich meine Software / App markenrechtlich schützen lassen? 
  • Wie sieht es aus mit dem Schutz für das Design für die graphische Elemente in meiner App / Software?  
  • Was sollte ich durch Vertrag oder AGB regeln? 
  • Muss ich die Mangelfreiheit meiner Software versichern? (Gewährleistung / Garantie)
  • Was ist Produkthaftung
  • Wie setze ich meine Rechte durch, wenn jemand die Rechte an meiner Software / App verletzt? Welche Ansprüche habe ich? Setzt ich diese außergerichtlich oder gerichtlich durch und mache ich das mit einer Klage, durch einstweilige Verfügung oder sollte ich erst einmal eine Abmahnung aussprechen? 

 

  

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3. NUTZER VON SOFTWARE 

Sie nutzen Software oder wollen dies, dann sollten Sie sich insbesondere Fragen zur Nutzungsberechtigung und dessen Umfang stellen. Daneben gilt es zu ermitteln, welche Art der Nutzung die richtige für Sie ist. In diesem Zusammenhang beraten wir zu 

  • Umfang, also z.B. Einzelplatzlizenz oder Netzwerklizenz 
  • Kosten für Ihre Lizenz oder den Kauf der Software 
  • Vertragsentwurf und Vertragsprüfung für Softwarekauf, Softwareüberlassung, Softwaremiete oder SaaS (Software as a Service) sowie verbundene Software – und Hardwareverträge 
  • Prüfung und Umsetzung von Lizenzpflichten im Zusammenhang mit der Nutzung von freier Software, insbesondere Open-Source-Software
  • Lizenzfragen bei der Nutzung oder Weitergabe von „gebrauchter“ Software (Used Soft)

Weitere Infos finden Sie auch hier