Die GEMA
Überblick über Deutschlands größte Verwertungsgesellschaft
Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) ist die größte Verwertungsgesellschaft in Deutschland (Sitz in Berlin und München).
Sie ist ein sogenannter wirtschaftlicher Verein. Sie erhielt als solcher 1933 ihre Rechtsfähigkeit (damals noch STAGMA).
Sie wirtschaftet ohne selber Gewinn zu erzielen. Alle Einnahmen werden an die Mitglieder ausgeschüttet bzw. es werden ca. 15 % des Umsatzes (ca. 1 Milliarde Euro pro Jahr) für die Eigenverwaltung verwendet.
Ihre Aufgabe ist es, die Verwertungsrechte ihrer ca. 68.000 Mitglieder im Bereich von Musiknutzung wahrzunehmen.
Die Mitglieder und die Werknutzer
Mitglieder in der GEMA sind:
- Urheber (Komponisten und (Song-)Texter)
- Musikverlage
Die GEMA fungiert quasi als Bindeglied zwischen den Urhebern und den Werknutzern.
Werknutzer sind zum Beispiel:
- Veranstalter (Konzert, öffentliche Party etc.)
- Club und Diskobetreiber
- Streaming Plattformen
- Musiklabels
- Radio und TV
Die Lizenzierung von Musik über die GEMA
Werknutzer müssen die Nutzung von Musik über die GEMA lizenzieren.
Die GEMA lizenziert zum Beispiel:
- Nutzung von Musik auf öffentlichen Veranstaltungen (Konzert, Clubs, Disko etc.)
- Physische Veröffentlichung (bzw. Vervielfältigung & Verbreitung – das sogenannte mechanische Recht)
- Digitale Veröffentlichung von Musik
- Sendung (Radio und TV)
Hierfür hat die GEMA eine Vielzahl von verschiedenen Tarifen, je nach exakter Art der Nutzung.
Wird „GEMA-freie“ Musik genutzt (also Musik deren Urheber nicht Mitglieder der GEMA oder einer ausländischen Schwestergesellschaft sind), so muss der GEMA dies nachgewiesen werden. Es gibt nämlich die Vermutung zugunsten der GEMA („GEMA-Vermutung), dass Musik zunächst immer über die GEMA lizenziert werden muss.
Rechtliche Grundlagen
Die GEMA muss sich bei ihrer Arbeit vor allem an das VGG (Verwertungsgesellschaftengesetz) und die umfangreiche Rechtsprechung deutscher Gerichte bis hin zum BGH halten.
Die GEMA kümmert sich letztlich nur um Urheberrechte. Für Leistungsschutzrechte in der Musik ist die GVL zuständig.
Kritik
Die GEMA ist was ihre Arbeitsweise und vor allem ihr Verteilungssystem angeht recht umstritten. Dabei wird Kritik auf der einen Seite von den Mitgliedern bzw. Urhebern wegen des Verteilungssystems geübt.
Auf der anderen Seite kritisieren auch die Werknutzer (z.B. Clubbetreiber, Veranstalter) die Gebühren, die von der GEMA erhoben werden.
Man kann die GEMA kritisieren, allerdings ist es sinnvoll sich an der einen oder anderen Stelle mit ihr zu arrangieren, um erfolgreich in der Musikbranche zu bestehen.