Die VG Bild Kunst
Die Verwertungsgesellschaft Bild - Kunst nimmt Rechte von Urhebern aus dem Bereich der bildenden Künste wahr.
Hierzu zählen:
- Reproduktionsrechte,
- Senderechte, Onlinerechte und
- Rechte aus Weitersendevergütung sowie
- Kopiervergütung
Verkauft ein Fotograf z.B. ein Bild über eine Bildagentur im Internet bekommt er dafür ein Honorar. Dieses Bild kann vom Käufer nun zu Hause ausgedruckt und somit vervielfältigt werden. Hiervon bekommt der Fotograf natürlich nichts mit.
Bei Kauf eines Druckers zahlt man daher (im Kaufpreis inbegriffen) eine Abgabe an die Verwertungsgesellschaft Bild – Kunst. Unter anderem über diese Abgabe beteiligt die VG BK den Fotografen dann an der Verwertung.
Für Fotografen deren Bilder eine gewisse Reichweite (etwa durch Print, Web oder Fernsehen) haben ist die Verwertungsgesellschaft Bild – Kunsteine gute Möglichkeit zusätzliche Einnahmen zu bekommen.
Mitglieder der VG Bild Kunst sind typischerweise:
- Designer
- Webdesigner
- Fotografen
- Kunstmaler
- Bildende Künstler jeder Art
Für Designer und bildende Künstler empfiehlt sich jedenfalls eine Mitgliedschaft bei der Verwertungsgesellschaft Bild – Kunst (VGBK).
Die VG Bild - Kunst nimmt das sogenannte Folgerecht wahr. Dies ist ein Recht welches speziell im Bereich der bildenden Künste existiert.
Der Urheber hat hiernach einen Anspruch auf prozentuale Beteiligung am Erlös aus der Weiterveräußerung seines Werkes im Kunsthandel. Dies hat den Hintergrund, dass er sein Werk nur ein einziges Mal verkaufen kann und von Wertsteigerungen nur über eine entsprechende Beteiligung profitieren kann.
Die VG Bild - Kunst nimmt Geld im Wesentlichen aus den selben Quellen wie die VG Wort ein. Es kommen hier noch Kunstvereine und Museen als Einnahmequellen hinzu.