Property Release - Die Fotografiererlaubnis
Die Fotografiererlaubnis für Grundstücke und geschützte Werke („Property Release“).
Ein solcher Vertrag sollte regeln, dass der Fotograf Bilder eines fremden Grundstücks oder eines geschützten Werkes anfertigen und in einem bestimmten Rahmen (z.B. Bildband oder Webseite) veröffentlichen darf.
Man sollte sich hier auch darüber sicher sein, dass derjenige der einem die Erlaubnis erteilt dazu auch berechtigt ist.
So ist derjenige der das Hausrecht ausübt (z.B. der Eigentümer eines Gebäudes) nicht zwingend die Person die auch über in Frage kommende Rechte verfügen darf. Z.B. ist der Eigentümer eines Gebäudes nicht unbedingt Inhaber einer Marke die etwa durch ein Logo am Gebäude angebracht ist.
Folgende Punkte gehören in einen „Property Release“ Vertrag :
- Die Vertragsparteien müssen genau bezeichnet werden
- Die Art der Fotografie (das „Genre“) sollte bezeichnet werden (z.B. Portrait)
- Der Umfang der Nutzung durch den Fotografen
- Hat der Fotograf ein Exklusivrecht zur Nutzung?
- Kosten / Vergütungen