Vertrag für Hochzeitsshooting


Ein absoluter Klassiker unter den Shootings ist natürlich das Hochzeitsshooting

Da Menschen für diesen „schönsten Tag des Lebens“ gerne üppige Budgets einplanen ist ein solcher Auftrag in der Regel recht lukrativ. Damit am Ende alle zufrieden sind, sollten auch die wichtigsten Punkte bezüglich der Fotos geregelt werden. Viele Hochzeitsplaner empfehlen den Paaren auch den Abschluss eines schriftlichen Vertrages mit dem Fotografen.

Dieser Vertrag sollte unbedingt folgende Punkte enthalten:

  • Datum und Ort der Hochzeit (Standsamt, Kirche, Feier)
  • Anzahl der Gäste 
  • Zeitplanung und Dauer des Fotoshootings
  • Honorar und eine „Überstundenklausel“
  • Anzahlung, Fahrtkostenregelung
  • Weiter Sonderwünsche des Kunden
  • Lieferdatum der Bilder / Form der Lieferung (Online, DVD...)
  • Bearbeitung und Anzahl der Bilder


Auch hier ist die Klärung der Bildrechte wichtig:

  • Wie weit reicht die Nutzungserlaubnis für das Brautpaar (was möchten sie mit den Bildern machen?) ?
  • Darf der Fotograf die Bilder für seine Eigenvermarktung nutzen und wie (Webseite, Print...)?
  • Weiterverkauf möglich ?
  • Wasserzeichen ?