Schauspieler

Der Darstellervertrag (Schauspielervertrag)


Der Darstellervertrag wird zwischen einem Produzenten und (meistens) einem Schauspieler (für Regisseure werden i.d.R. ganz ähnliche oder gleiche Verträge abgeschlossen. 

 
Es handelt sich im Prinzip um einen Arbeitsvertrag. Das bedeutet, dass hier ein Arbeitsverhältnis (Juristen sagen Dienstvertrag) begründet wird. Für Streitigkeiten über den Vertrag bzw. das Verhältnis sind deshalb auch die Arbeitsgerichte zuständig.

 

Die wichtigsten Punkte im Darstellervertrag


Folgende Punkte sollten in einem Darstellervertrag geregelt werden:

  • Tätigkeit/Vertragsgegenstand. Etwa „Der Darsteller wird vom Produzenten für die Rolle ... in dem Kinofilm ...verpflichtet.“
  • Die Vertragsdauer. Beginn und Ende.
  • Arbeits-bzw. Drehzeiten. Wie viele Drehtage? 
  • Was genau ist ein Drehtag? Sind Proben,Vorbereitungen, bloße Anwesenheit am Set auch „Drehzeiten“? Soweit der Begriff„Drehzeit“ für „Arbeitszeit“ benutzt wird so wird man davon ausgehen, dass soetwas wie Kostümproben oder andere Vorbereitungen auch dazu gehören. Eine reine Anwesenheit am Set muss dagegen nicht unbedingt dazu gehören. Wohl aber wenn der Schauspieler vorbereitet wird (Maske, Kostüm etc.) aber nicht dazu kommt zuspielen, weil z.B. der Regisseur mit einer Szene nicht fertig wird. Dies wird man dem Schauspieler als Arbeitszeit anrechnen können. In einem guten und ausführlichen Darstellervertrag sollten derartige Punkte berücksichtigt sein.
  • Exklusivität? Muss der Schauspieler während der Drehzeit nur für dieses Projekt zur Verfügung stehen oder darf er auch andere Projekte verfolgen?
  • Verpflichtung des Darstellers auf die Rolle. Der Darsteller muss sich verpflichten bis Drehbeginn notwendige Vorbereitungen für die Rolle zu treffen. Hierzu zählt etwa das Lernen des Textes genauso wie einen Bart wachsen zu lassen oder 10 Kilo abzunehmen. Derartige „Änderungen der äußeren Erscheinung“ müssen selbstverständlich genau im Vertrag festgelegt sein.
  • Presse- und PR Verpflichtungen. Nach Veröffentlichung des z.B. Filmes müssen die Darsteller für Pressetermine zu Verfügung stehen.
  • Vergütung/Entgelt. Für die vereinbarte Tätigkeit und Rechteabtretung erhält der Darsteller eine Bruttopauschale von EUR.... Jeder weiter Drehtag wird mit einer Vergütung in Höhe von EUR.... abgegolten. Soweit Sozialversicherungsbeiträge abzuführen sind werden diese vom Produzenten abgerechnet und abgeführt. Mit dieser Pauschalvergütung sind sämtliche Ansprüche des Darstellers abgegolten (etwa Nacht- Samstags- Sonntagsarbeit, Vorarbeiten, Proben etc.).
  • Rechteeinräumung:  Der Produzent lässt sich hier in der Regel umfangreiche Verwertungsrechte  einräumen. Auch ein ausschließliches Nutzungsrecht wird typischerweise eingeräumt. Weiterhin muss der Produzent das Recht zur Bearbeitung bekommen. Hier allerdings unter „Beachtung und Wahrung der Persönlichkeitsrechte des Darstellers“. Der Umfang des Bearbeitungsrechtes sollt ruhig ausführlich beschrieben sein: Zum Beispiel: „Das   Bearbeitungsrecht des Produzenten umfasst insbesondere das Recht, den Film zu kürzen, neue oder abgeänderte Szenen, Dialoge, Filmmusik etc. hinzuzufügen oder die Handlungsfolge umzustellen, zu synchronisieren, zu untertiteln, zu übersetzen, sowie das Fortsetzungs-, Weiterentwicklungs-, Wiederverfilmungs- und Neuverfilmungsrecht und das Recht, den Film für Bühnen und Hörspielfassungen zu bearbeiten. Der Produzent ist berechtigt, einzelne Aufnahmen des Films oder Teile des Films in andere Filme zu übernehmen, sowie den Film und einzelne Teile daraus zur Werbung zu verwenden. Das Bearbeitungsrecht umfasst insbesondere auch die Herstellung eines Making Of’s und Merchandisingrechte. „Merchandisingrechte“ bezeichnet Produkte und Dienstleistungen, welche auf dem Film, dessen Charakteren,  Handlungen, audiovisuellen Bestandteilen oder Themen basieren. Der  Begriff  beinhaltet insbesondere Musik-CD’s, Kleidungsstücke, Bücher, Comics,  Soundtracks,  Fotos, Posters, Computerspiele und andere Medien und Produkte.
  • Auch die Namensnennung des Schauspielers im Vor- bzw. Abspann sollte geregelt sein.
  • Wer kommt für Ausfälle auf? Wird eine Versicherung abgeschlossen?
  • Reiseklassen, Hotel und Spesen