Verlagsvertrag und Self-Publishing
Rechtstipps für Autoren und Self-Publisher
Ein Verlagsvertrag wird zwischen dem Verlag und einem Autor (Urheber), bzw. einem Lizenznehmer der vom Urheber das Nutzungsrecht erhalten hat, geschlossen. Der Verlagsvertrag richtet sich nach dem Verlagsgesetz.
Der Verfasser wird in einem solchen Vertrag verpflichtet dem Verleger sein Werk zum Zweck der Vervielfältigung und Verbreitung zu überlassen. Hierzu wiederum verpflichtet sich der Verleger durch den Vertrag.
Nutzungsrecht bzw. Lizenzen
Ein sehr wichtiger Teil dieses Vertrages ist wiederum die Lizenzeinräumung bzw. Einräumung von Nutzungsrechten gegenüber dem Verlag. Dieser braucht das Nutzungsrecht am Urheberrecht des Autors für die Veröffentlichung und Vermarktung des Buches.
Die wichtigsten Fragen die vor Abschluss des Vertrages geklärt werden müssen:
- Welche Absichten hat der Verlag? Print oder E-Book Veröffentlichung? Werden Druckkosten komplett übernommen oder soll ein Zuschuss (siehe unten) gezahlt werden? Sind alle Klauseln im Vertrag verständlich und nachvollziehbar?
- Welche Leistungen bietet der Vertrag? Wird ein Lektorat angeboten? Welche Form von Werbung und PR wird für ihr Buch gemacht?
- Wie sieht das Bezahlungsmodell aus? Gibt es einen Vorschuss? Ab wie vielen verkauften Exemplaren gibt es eine Beteiligung am Nettoverkaufserlös? Hier gilt natürlich: Je höher der Vorschuss desto später die Umsatzbeteiligung. Wie hoch ist die Umsatzbeteiligung?
Für die Umsatzbeteiligung können folgende Richtwerte zur Orientierung genutzt werden (Netto Preis):
- rund 8 % beim Taschenbuch
- rund 10 % beim Hardcover
- rund 30% bei eBook
- rund 40% bei einer reinen eBook Veröffentlichung
Abweichungen nach oben und unten können vertrags- bzw. auflagebedingt vorkommen.
Häufige Fallen im Verlagsvertrag
Es gibt eine Reihe von sogenannten „Pseudoverlagen“ bzw. sogenannte „self publishing“ Dienstleister auf dem deutschen Buchmarkt. Diese Verlage bieten den Druck und die Veröffentlichung eines Buches auf Kosten oder mit Kostenbeteiligung („Druckkostenzuschuss“) des Autors an.
Es geht manchen dieser Verlage oft lediglich darum vom Autor für diese Leistung bezahlt zu werden. An einem Erfolg des Buches haben sie kein Interesse. Jedoch finden sich auch in Verträgen von seriösen Verlagen Klauseln die für den Autor ungünstig wirken können.
Hierauf unbedingt achten:
- Zu lange Dauer der Rechteübertragung. Man sollte immer darauf achten, dass die Dauer der Übertragung von Nutzungsrechten an den Verlag die Vertragsdauer nicht überschreitet.
- Ungünstige Honorarmodelle. Viele Verträge sehen vor, dass erst nach einer bestimmten Anzahl von verkauften Büchern („Break Even Point“) ein Honorar vom Verlag gezahlt wird. Hier sollte man darauf achten, dass dieser Punkt ab dem der Verlag zahlt nicht all zu weit herausgeschoben wird. Recht üblich ist beispielsweise eine Beteiligung von 10% ab dem 501. verkauften Buch. Auch sollte darauf geachtet werden, dass der Verlag keine versteckten, unnötigen oder offensichtlich überzogenen Gebühren berechnet.
- Freiexemplare. Diese sollten auch wirklich „frei“ das heißt umsonst für den Autor bereitgestellt werden. Auch an diesem Punkt ist Vorsicht geboten. Bei unklaren Formulierungen unbedingt abklären was diese Bedeuten sollen.
- „Tranchen“ und „Aufbinden von Teilauflagen“. Hier geht es darum, dass der Verlag die vereinbarte Auflage in mehrere Teilauflagen unterteilen möchte. Meist werden Gründe der „Lagerhaltungs-Kapazität“ oder ähnliches angegeben. Einige schwarze Schafe unter den Verlagen versuchen den Autor so um einen Teil der vereinbarten Auflage zu bringen.
- „Verfügbarkeit in Buchläden“. Sobald ein Buch eine ISBN („Internationale Standard Buchnummer“) bekommt wird es in das „Verzeichnis Lieferbarer Bücher“ (=VBN) aufgenommen. Nun kann jeder Buchladen dieses Buch bestellen. Entscheidend für den Verkaufserfolg ist jedoch in aller Regel, dass ein Buch in den Buchläden ausgelegt bzw. dort beworben wird. Hier lohnt sich jedenfalls einmal die Nachfrage bei lokalen Buchhändlern. Würden sie ein Buch welches von Verlag „xy“ herausgebracht wurde auslegen bzw. bewerben? Und weiter: Wie reagiert der Verlag auf eine entsprechende Nachfrage? Wie werden sie Buchhändler von dem Werk überzeugen?
- Werbung und Rezensionen Die richtige Werbung wird natürlich entscheidend für einen Verkaufserfolg sein. Doch wie sieht die aus? Unseriöse Verlage versprechen hier viel was gut klingt. „Werbung im Börsenblatt des Deutschen Buchhandels“ ist so ein Klassiker. Diese Zeitschrift ist tatsächlich eine echte Größe auf dem Buchmarkt. Allerdings befindet sich dort auf der letzten Seite ein unübersichtlicher Anzeigenteil wo mit winzigen Annoncen für Buchveröffentlichungen geworben wird. Das hilft ihrem Buch nicht! Auch sind Buchrezensionen und Besprechungen in Presse und Rundfunk eine äußerst gute Form der Werbung. Das bloße Versprechen des Verlages ihr Buch entsprechenden Redaktionen „anzubieten“ hilft hier häufig nicht. Im Gegenteil: Viele unseriöse Verlage schicken wahllos und ungefragt Exemplare an alle möglichen Redaktionen von Zeitung, Radio oder Fernsehen. Dort wandern die Bücher in aller Regel sofort in den Müll. Die gedruckten Exemplare sind dabei vom Autor selbst bezahlt. Dieses Vorgehen nutzt in keiner Art und Weise.
- Zweitauflageklausel (bei Erstauflage mit Druckkostenzuschuss) Soweit man sich dafür entscheidet einen Verlagsvertrag mit „Druckkostenzuschussanteil“ (also einer Beteiligung an den Druckkosten) zu unterschreiben, sollte man zumindest auf eines achten: Für den Fall, dass sich das Buch gut verkauft sollte der Autor die „Option auf den Druck einer Zweitauflage ohne Zuschuss“ haben.