Die VG Wort
Die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) sitzt in München und kümmert sich um Tantiemen aus Zweitverwertungsrechten an sogenannten Sprachwerken.
Hierzu zählen vor allem schöngeistige und dramatische sowie journalistische und wissenschaftliche Texte. Dies gilt auch, wenn Texte für Rundfunk oder Fernsehen verfasst bzw. dort verwendet werden.
Außerdem werden mittlerweile auch Onlinetexte vergütet. Hierzu hat die VG Wort die Abteilung „Meldesystem für Texte auf Internetseiten“ (METIS) geschaffen. Hierüber kann quasi jeder Betreiber/Autor einer Webseite Vergütungen erhalten. Dafür ist allerdings eine Mindestbesucherzahl nötig. Für die entsprechende Messung vergibt die VG Wort Zählpixel.
Die Texte müssen von den Autoren bei der VG Wort gemeldet werden. Dies funktioniert mittlerweile online oder auch „klassisch“ über die sogenannte Meldekarte. Zunächst muss jedoch eine Registrierung als Autor (oder Verlag) bei der VG Wort erfolgen. Registrierung und jährliche Anmeldung von Ansprüchen sind kostenlos.
Die VG Wort nimmt Geld ein über die sogenannte Reprographievergütung. Hierunter werden alle Abgaben zusammengefasst die für die Vervielfältigung von Texten anfallen.
Dazu zählt vor allem die
- Geräte- und Leermedienabgabe. Ein Teil des Verkaufspreises für Vervielfältigungsgeräte (Drucker, Kopierer, DVD/BlueRay Brenner o.ä.) und für Leermedien (z.B. bespielbare CDs/DVDs/BlueRays) geht an die VG Wort.
- Darüber hinaus werden Vergütungen aus der Nutzung von Artikeln in Pressespiegeln und für Nachdrucke in Schulbüchern eingenommen.
Bis Anfang 2016 war ex gängige Praxis bei der VG Wort Ausschüttungen sowohl an Autoren als auch an Verlage vorzunehmen. Der Bundesgerichtshof hat im April 2016 entschieden, dass diese Praxis der Ausschüttung an Verlage rechtswidrig ist. In Zukunft ist also mit mehr Geld für die Autoren zu rechnen.